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Tags: Bootsfahrschule, Schifffahrszeichen, Schifffahrtsamt
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Wer bei der Schiffsprüfung bestehen möchte, der muss ebenfalls wissen, wie die Schifffahrtszeichen aussehen und welche Bedeutung sie verbergen. Es ist nicht gerade einfach, von den bekannten Straßenverkehrszeichen auf die Schifffahrtszeichen umzusatteln, da diese den Straßenverkehrszeichen sehr ähnlich sind und man sich leicht vertun könnte. Da wären zum einen die Verbotsschilder, wo das Durchfahrtsverbotsschild im Straßenverkehr ebenso ausschaut, wie das Schild für gesperrte Wasserflächen. Ausschließlich Kleinfahrzeuge ohne Maschinenkraft dürfen hier die Binnengewässer befahren. Das Stillliegeverbotsschild erstrahlt in einem roten Quadrat mit einem von links oben nach rechts unten verlaufenden roten Balken und einer schwarzen Aufschrift “30″. Hierbei handelt es sich um ein Verbot, das Boot auf einer Wasserfläche stillzulegen, deren Breite 30 Meter ist. Stellt man sich dieses Schild in einer runden Form vor und ohne den Querbalken, würde dies im allgemeinen Straßenverkehr bedeuten, dass man 30 km/h fahren darf. Mit der Geschwindigkeit hat dieses Zeichen auf der See jedoch nichts zu tun, von daher ist hier Vorsicht geboten, dass man hier nicht den Überblick verliert. Damit der Überblick jederzeit gewahrt bleibt, muss man sich sämtliche Schifffahrtszeichen sowie ihre Bedeutungen genau anschauen, wie vom Schifffahrtsamt auch für die bevorstehende Prüfung verlangt. Die Zeichen sind überall zu beachten, ganz gleich, ob man ein Schiff fährt oder ob man mit einer kleinen Segeljacht unterwegs ist. Neben den Verbotsschildern gibt es auch noch viele Einschränkungszeichen sowie Hinweiszeichen allgemein. Man könnte den Eindruck gewinnen, als dass hier viel mehr Zeichen im Spiel sind, als im allseits bekannten Straßenverkehr. Ein rotes Quadrat mit einem schwarzen Punkt in der Mitte bedeutet beispielsweise, dass in diesem Gebiet keine Schallzeichen gegeben werden dürfen. Ein rotes Quadrat mit einem schwarzen Pfeil nach rechts gibt das Verbot an, genau in diese Richtung zu fahren. Am Ufer beispielsweise darf nur 12 km/h gefahren werden, sodass dies durch ein rotes Quadrat mit der Ziffer 12 angezeigt wird – ebenso wieder leicht zu verwechseln mit Verkehrsschildern aus dem üblichen Straßenverkehr.
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Filed under: Bootsfahrlehrer, Bootsfahrschule, Schifffahrtsamt, Segelprüfung
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